Kurz gesagt
- Betriebe müssen elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig prüfen lassen (DGUV Vorschrift 3, Betriebssicherheitsverordnung).
- Richtwerte: ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre, ortsveränderliche Geräte alle 6 Monate (Baustelle: 3 Monate) – Verlängerung bei geringer Fehlerquote möglich.
- Für Privathaushalte gibt es keine feste Prüfpflicht; der E-Check ist freiwillig, für Vermieter aber dringend zu empfehlen.
- In NRW prüfen Prüfsachverständige sicherheitstechnische Anlagen in Sonderbauten alle 3 bzw. 6 Jahre (PrüfVO NRW).
Betriebe: DGUV Vorschrift 3
Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher sind. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Vorschrift 3 der Berufsgenossenschaften. Die Prüffristen legt der Unternehmer in seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Als Orientierung dienen diese Richtwerte:
| Anlage / Gerät | Richtwert |
|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | alle 4 Jahre |
| Anlagen in Betriebsstätten und Räumen besonderer Art | jährlich |
| Ortsveränderliche Geräte (Kabeltrommel, Bohrmaschine, Wasserkocher …) | alle 6 Monate |
| Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen | alle 3 Monate |
| FI-Schutzschalter in nicht stationären Anlagen | arbeitstäglich bzw. monatlich |
Liegt die Fehlerquote bei ortsveränderlichen Geräten unter 2 %, können die Fristen verlängert werden – zum Beispiel im Büro auf bis zu zwei Jahre. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation: Im Schadensfall fragen Berufsgenossenschaft und Versicherung danach.
Wir prüfen ortsveränderliche Geräte direkt bei Ihnen im Betrieb mit Prüfplakette und digitalem Protokoll – und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Vermieter und Hausverwaltungen
Für Wohnungen gibt es keine gesetzlich festgelegte Prüffrist. Vermieter haben aber eine Verkehrssicherungspflicht: Die Elektroanlage muss so beschaffen sein, dass von ihr keine Gefahr ausgeht. Kommt es zu einem Brand oder Stromunfall, wird schnell gefragt, wann die Anlage zuletzt geprüft wurde.
Eine regelmäßige Prüfung – etwa beim Mieterwechsel und alle paar Jahre – ist deshalb die sichere Lösung. Typische Mängel in älteren Häusern: fehlende FI-Schutzschalter, veraltete Zählerschränke, überlastete Stromkreise.
Der E-Check
Der E-Check ist eine standardisierte Prüfung der Elektroanlage durch Innungsbetriebe. Geprüft werden unter anderem Schutzmaßnahmen, Isolationswiderstand, Auslösung der FI-Schutzschalter und der Zustand von Verteilung, Steckdosen und Leitungen. Sie erhalten ein Prüfprotokoll und eine Prüfplakette.
- Sinnvoll für Vermieter, beim Hauskauf, nach Wasserschäden und vor dem Einbau von Wallbox, Wärmepumpe oder PV.
- Manche Versicherer honorieren eine regelmäßige Prüfung.
- Gibt Sicherheit, dass Ihre Anlage den heutigen Anforderungen entspricht.
Sonderbauten in NRW: Prüfverordnung
Schulen, Kitas, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäuser, Krankenhäuser und andere Sonderbauten unterliegen in NRW der Prüfverordnung (PrüfVO NRW). Technische Anlagen müssen dort durch Prüfsachverständige geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach wiederkehrend:
| Anlage | Wiederkehrende Prüfung |
|---|---|
| Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen | höchstens alle 3 Jahre |
| Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung | höchstens alle 3 Jahre |
| Maschinelle Rauchabzugsanlagen, Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Löschanlagen | höchstens alle 3 Jahre |
| Elektrische Anlagen, natürliche Rauchabzugsanlagen | höchstens alle 6 Jahre |
Unabhängig davon müssen die Anlagen regelmäßig gewartet werden – Brandmeldeanlagen, RWA und Sicherheitsbeleuchtung in der Regel jährlich bzw. nach Herstellervorgaben. Mängel aus der Sachverständigenprüfung müssen fristgerecht beseitigt und dokumentiert werden.
Als nach DIN 14675 zertifizierter Fachbetrieb warten wir Brandmelde-, Sprachalarm-, RWA- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und beheben Mängel aus Sachverständigenberichten – mit digitalem Protokoll und Fotodokumentation.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich Elektrogeräte im Betrieb prüfen lassen?
Als Richtwert gelten 6 Monate für ortsveränderliche Geräte, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % lassen sich die Fristen verlängern, im Büro bis auf 2 Jahre. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Ist der E-Check Pflicht?
Für Privathaushalte und Vermieter gibt es keine gesetzliche E-Check-Pflicht. Vermieter müssen aber dafür sorgen, dass von der Elektroanlage keine Gefahr ausgeht – eine regelmäßige Prüfung ist der beste Nachweis.
Wer darf DGUV-V3-Prüfungen durchführen?
Die Prüfung muss von einer befähigten Person bzw. Elektrofachkraft mit geeigneten Messgeräten durchgeführt und dokumentiert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Sachverständigenprüfung?
Die Wartung hält die Anlage funktionsfähig und wird vom Fachbetrieb durchgeführt. Die wiederkehrende Prüfung nach PrüfVO NRW nimmt ein unabhängiger Prüfsachverständiger ab. Beides ist nötig.
Quellen und weiterführende Informationen: Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 (Forum Verlag) · Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) 2024. Stand: November 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
